Tätigkeitsschwerpunkte
Unsere Fachanwälte beraten und betreuen die Mandanten bei Verfahren über behördliche Entscheidungen wie etwa Erteilung/Ablehnung einer Baugenehmigung, Aussetzung einer Baugenehmigung, Erteilung/Ablehnung/Entzug einer Umweltgenehmigung, Erteilung/ Ablehnung/Entzug von Fördermitteln, Durch-setzung behördlicher Vorschriften (u.a. Ferienwohnungen) und Enteignungs-beschlüsse.
Darüber hinaus umfassen die Tätigkeiten dieser Abteilung die Beratung und Prozessführung in den Bereichen Projektentwicklung, Staatshaftung, Umweltrecht, Agrarrecht, Pachtrecht und
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fast allen Facetten des Immobilienrechts.
Die wichtigsten Rechtsgebiete im Bereich der Immobilien sind Kauf und Verkauf, Mieten und Vermieten, Bau, Werkvertrag, Ausschreibung, Projektentwicklung sowie Freizeit und Erholung.
Unsere Fachanwälte beraten und betreuen die Mandanten unter anderem bei der Vertrags-erstellung und bei Vertragsverhandlungen. Sie sind in erster Linie bestrebt, Streitfälle zu vermeiden. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, stehen sie den Mandanten in einem Gerichts- oder Schlichtungsverfahren zur Seite.
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