Schwerpunkte
Die Abteilung Arbeitsrecht befasst sich hauptsächlich mit der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen im weitesten Sinne, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Die fachliche Kompetenz der in dieser Abteilung tätigen Rechtsanwälte deckt ein breites Gebiet von Fachthemen ab, beispielsweise den Übergang von
|
|
Unternehmen, Mitbestimmung, Massenent-lassung und Einzelentlassung. Alle Fachan-wälte der Abteilung Arbeitsrecht haben einen eigenen Tätigkeitsschwerpunkt wie etwa Reorganisation, Harmonisierung von Arbeitsbedingungen und Sozialschutzrecht. Wir beantworten gerne Ihre arbeitsrechtlichen Fragen.
|
|
Mandanten
Stahlindustrie
Banken
Großbäckereien
Textilindustrie
Bauunternehmen
Speditionsunternehmen
Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
IKT-Branche
|
|
Willkommen
Arbeitsrecht
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Körperschaden- und Versicherungsrecht
Immobilien-, Bau- und Verwaltungsrecht
Personenstands- und Familienrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|