Arbeitsrecht  
Schwerpunkte
Die Abteilung Arbeitsrecht befasst sich hauptsächlich mit der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen im weitesten Sinne, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Die fachliche Kompetenz der in dieser Abteilung tätigen Rechtsanwälte deckt ein breites Gebiet von Fachthemen ab, beispielsweise den Übergang von
   
Unternehmen, Mitbestimmung, Massenent-lassung und Einzelentlassung. Alle Fachan-wälte der Abteilung Arbeitsrecht haben einen eigenen Tätigkeitsschwerpunkt wie etwa Reorganisation, Harmonisierung von Arbeitsbedingungen und Sozialschutzrecht. Wir beantworten gerne Ihre arbeitsrechtlichen Fragen.










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